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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind vereinbarter Bestandteil aller uns erteilten Aufträge. Sie gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden.
2. Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden - auch durch unsere Mitarbeiter - bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Auch eine Änderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.
3. Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich auf alle Maßnahmen, die sich aus Dienstleistungen von STRATICON Strategic Consulting ergeben. Der
persönliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle natürlichen und juristischen Personen.

§ 2 Auftragserteilung 
1. Diese AGB werden wirksam mit der Mandatserteilung bzw. der Auftragserteilung an STRATICON Strategic Consulting. Ein Mandat bzw. Auftrag kann auch formlos erteilt werden.
2. Generell wird STRATICON Strategic Consulting ein Auftrag schriftlich - per Mandatserteilung oder Anmeldung- erteilt. Die Mandatserteilung bzw.
Anmeldung ist Bestandteil dieser AGB.
3. Im Zweifel oder in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages gilt § 612 BGB.

§ 3 Leistungen 
1. Die Leistungen von STRATICON Strategic Consulting sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne §§ 611 ff BGB sowie § 18 EStG (Dienstleistungen höherer Art).
2. Leistungsschwerpunkte sind: Unternehmensberatung, Geschäftsanbahnung und -Begleitung.

§ 4 Abrechnungen der Leistungen 
a) Die Leistungen werden individuell vereinbart und abgerechnet.
b) Die Abrechnung wird i.d.R. nach Werthonorar - z.B. Investitionsvolumen, Geschäftswert, Bilanzsumme - festgelegt.
c) Das Honorar kann auch als Pauschale vereinbart werden.

§ 5 Auslagen
1. STRATICON Strategic Consulting hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von Auslagen, sofern dies in der Mandatserteilung vereinbart wurde. Folgende Regelungen sind gültig:
- Reisekosten mit PKW 0,30 EUR pro gefahrener km; öffentliche Verkehrsmittel 1. Klasse-Tarif
- Postauslagen nach jeweils gültigen Posttarifen
- Fotokopien - 0,15 EUR pro Kopie
- Bindearbeiten pro Dokumentationen 5 EUR
- sonstige Sachkosten - nach Beleg.

§ 6 Rechnungslegung und Fälligkeit
1. Der Zahlungsanspruch entsteht mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern mit dem Auftraggeber nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Wurde die Erstellung einer Dokumentation - z.B. Unternehmenskonzept, Finanzplanung - vereinbart, so ist die Vergütung mit der Fertigstellung fällig. Dies gilt auch, wenn die Dokumentation zur Abholung bereit liegt oder dem Auftraggeber auf anderem Wege zugestellt wurde.
3. Wurde durch STRATICON Strategic Consulting ein Geschäftsabschluß für den Auftraggeber erwirkt, ist die vereinbarte Provision – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart - ab dem Tage der Unterschriftenleistung durch die Geschäftspartner fällig.
4. Im Zweifel ist das Rechnungsdatum von STRATICON Strategic Consulting für die Fälligkeit maßgebend.
5. Ab dem 3. Tag nach Fälligkeit können Bereitstellungszinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentkreditzinssatzes, den STRATICON Strategic Consulting in Anspruch nimmt, zusätzlich berechnet werden.
6. STRATICON Strategic Consulting kann vom Auftraggeber eine Vorauszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Vergütungsanspruch bzw. Honorarumfang.
7. Auftragsstornierungen durch den Auftraggeber werden je nach erledigtem Projektfortschritt abgerechnet. Hierbei wird mindestens ein Drittel des Gesamthonorars fällig.

§ 7 Förderung der Beratungskosten 
1. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann der Auftraggeber öffentliche Förderungsmittel zur Reduzierung der Beratungskosten beanspruchen.
2. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolgt nach den jeweils gültigen amtlichen Bestimmungen. STRATICON Strategic Consulting ist auf Wunsch bei der Antragstellung behilflich.
3. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Abrechnung mit den Bundes- und Landesstellen verantwortlich, weil nur er allein Zuschußempfänger ist.
4. Eine öffentliche Förderung der Beratungskosten kann nur erfolgen, wenn der Auftraggeber die Rechnung von STRATICON Strategic Consulting in voller Höhe bezahlt hat. Da es sich hierbei um einen subventionserheblichen Vorgang handelt, ist § 264 StGB (Subventionsbetrug) zu beachten.

§ 8 Haftung 
1. Beanstandungen an der Leistung von STRATICON Strategic Consulting sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen in schriftlicher Form geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen ist STRATICON Strategic Consulting zu kostenloser Nachleistung verpflichtet.
2. STRATICON Strategic Consulting haftet nicht für Angaben, die der Auftraggeber ihr gegenüber gemacht hat. Dies gilt insbesondere für Angaben zu kreditrelevanten Vorgängen gegenüber Banken und Behörden.
3. STRATICON Strategic Consulting haftet lediglich für Maßnahmen und Vorgänge, die sie explizit - d.h. ausdrücklich und offen erkennbar – schriftlich empfohlen hat. Sie haftet nicht für Fehlentscheidungen ihrer Auftraggeber.

§ 9 Berufsethische Grundsätze 
1. STRATICON Strategic Consulting lehnt sich an die berufsethischen Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. an. Hierzu gehört insbesondere die Wahrung von Objektivität, Neutralität sowie Sachorientierung.
2. STRATICON Strategic Consulting verpflichtet sich, in keinster Weise gegen die Interesse oder das Wohl ihrer Auftraggeber zu handeln.

§ 10 Objektivitätsmandat
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter § 9 aufgeführten Berufsgrundsätze von STRATICON Strategic Consulting zu akzeptieren.
2. Der Auftraggeber unterstützt STRATICON Strategic Consulting in jeder Hinsicht, zur Wahrung ihrer Objektivität, Neutralität und Sachorientierung. Er erkennt auch Beratungsergebnisse an, die nicht mit seiner Erfahrung, bisherigen Einstellung und Erwartung übereinstimmen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich – im Sinne von Ziffer 2 - dazu, offene Honorare oder Rechnungen von STRATICON Strategic Consulting auch dann zu bezahlen, wenn sein individueller subjektiver „Gusto" nicht befriedigt wurde.

§ 11 Sonstige Grundsätze 
1. STRATICON Strategic Consulting und der Auftraggeber verpflichten sich unbeteiligten Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit.
2. Der Auftraggeber darf Unterlagen von STRATICON Strategic Consulting Dritten nur nach vorheriger Abstimmung mit STRATICON Strategic Consulting zur Verfügung stellen.
3. Der Auftraggeber hat STRATICON Strategic Consulting sämtliche Informationen, die zur Erstellung ihrer Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Unwahre Informationen berechtigen STRATICON Strategic Consulting zum fristlosen Abbruch ihrer Leistung.
4. Der Auftraggeber erteilt STRATICON Strategic Consulting Vollmacht, mit Banken und Behörden über den Inhalt der Beratungsmaßnahmen zu kommunizieren.
5. Banken und Behörden werden vom Bankgeheimnis und von den einschränkenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes befreit.
6. STRATICON Strategic Consulting ist berechtigt, freiberufliche Mitarbeiter als Unterauftragnehmer einzusetzen.

§ 12 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.
2. Honorare, Auslagen und sonstige Kostenangaben verstehen sich ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
3. Die Verjährungsfrist für Forderungen von STRATICON Strategic Consulting beträgt zwei Jahre.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so läßt dies die anderen Bestimmungen unberührt.
5. Diese AGB haben per 01.01.1997 Gültigkeit.


 
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